Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Heilpraktiker und Patienten als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. 2. Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Patient das generelle Angebot des Heilpraktikers, die Heilkunde auszuüben, annimmt und sich an den Heilpraktiker zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet. 3. Der Heilpraktiker ist berechtigt einen Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn der Heilpraktiker aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Heilpraktikers für die bis zur Ablehnung der Behandlung entstandenen Leistungen, inklusive Behandlung erhalten.

§ 2 Inhalt des Behandlungsvertrages

1. Der Heilpraktiker erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Ausübung der Heilkunde zur Aufklärung, Diagnose und Therapie des Patienten anwendet. 2. Der Heilpraktiker ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Patientenwillen entsprechen, sofern der Patient hierüber keine Entscheidung trifft. 3. Es werden vom Heilpraktiker Methoden angewendet, die in der Regel schulmedizinisch nicht anerkannt und auch nicht allgemein erklärbar sind. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Patienten kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Soweit der Patient die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten, diagnostiziert oder therapiert werden will, hat er das dem Heilpraktiker gegenüber zu erklären. 4. Der Heilpraktiker darf keine Krankschreibungen vornehmen, und er darf keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.

§ 3 Mitwirkung des Patienten

Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Patient nicht verpflichtet. Der Heilpraktiker ist aber in dem Fall berechtigt, die Behandlung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der Patient die Beratungsinhalte verneint, erforderliche Anamnese- oder Diagnoseauskünfte nicht erteilt und damit die Therapiemaßnahmen verhindert.

§ 4 Honorierung des Heilpraktikers und Terminabsagen

Der Heilpraktiker hat für seine Dienste einen Honoraranspruch.

Eine Therapieeinheit liegt bei  110,00 Euro für 75 Minuten.

Ersttermin zur Hypnose 170,00 Euro, jeder weitere Termin 110,00 Euro.

Raucherentwöhnung mit Hypnose 190,00 Euro.

Anamnese Psychotherapie 169,00 Euro.

Meine Praxisleistungen sind unabhängig von der Akzeptanz Ihrer Krankenkasse direkt nach Leistungserbringung fällig. Den Rechnungsbetrag können Sie bar, per EC-Karte oder per Überweisung bezahlen. Bei Zahlung per Überweisung, gilt eine Zahlungsfrist von  maximal 10 Tagen.

Meine Praxisleistungen sind unabhängig von der Akzeptanz Ihrer Krankenkasse direkt nach Leistungserbringung fällig. Den Rechnungsbetrag können Sie bar, per EC-Karte oder per Überweisung bezahlen. Bei Zahlung per Überweisung, gilt eine Zahlungsfrist von maximal 10 Tagen.

Terminabsagen

Mein Anspruch ist es auf die Bedürfnisse und Wünsche meiner Patienten optimal eingehen zu können. Um diesem Anspruch gerecht werden zu können, plane ich für jede Behandlung sehr viel Zeit ein.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich für einen Termin, der nicht mindestens 48 Stunden vorher abgesagt wird, pauschal 110,00 € in Rechnung stelle. Ausgenommen hiervon sind wichtige Absagegründe wie z.B. Krankheit etc.

§ 5 Rechnungsstellung

1. Neben den Quittungen nach § 4 erhält der Patient nach Abschluss der Behandlungsphase auf Verlangen eine Rechnung, deren Ausstellung honorarpflichtig ist. 2. Die Rechnung enthält den Namen und die Anschrift des Patienten sowie den Behandlungszeitraum, alle Leistungsarten und die Diagnosestellung. Der zutreffende Mehrwertsteuersatz wird ausgewiesen. 3. Wünscht der Patient keine Diagnose- oder Therapiespezifizierung in der Rechnung, hat er dem Heilpraktiker dies entsprechend mitzuteilen.

 

 

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